Naturschutz und Landschaftspflege
Auf Grundlage des § 27 Bundesnaturschutzgesetzes werden die Aufgaben der Naturparke in den vier Handlungsfeldern Schutz, Erholung, Bildung und Entwicklung bearbeitet. Zu den Aufgaben und Zielen im Naturschutz und der Landespflege gehören der Schutz der Biologischen Vielfalt, des Klimas und der Ressourcen. Natur- und Kulturlandschaften sollen in ihrer Vielfalt und Schönheit erhalten und entwickelt werden. In Nordrhein-Westfalen wurden für die Aktivitäten im Naturschutz wie der Landschaftspflege und -entwicklung, dem Arten- und Biotopschutz, dem Gebietsmanagement sowie der Renaturierung fast in jedem Landkreis Biologische Stationen geschaffen.
Bei den Herausforderungen der Besucherlenkung, naturkundlicher Informationsvermittlung und bei der nachhaltigen Tourismus- und Regionalentwicklung leisten Naturparke samt Ihrer Naturparkführerinnen und -führer wichtige Beiträge.
Teile des Naturparks gehören zur Modellregion für das Erprobungs- und Entwicklungs-Vorhaben „Grüne Infrastruktur in ländlichen Regionen“. Dieses hat zum Ziel, die Vorgaben der Europäischen Union wie des Bundeskonzeptes Grüne Infrastruktur auf der Planungsebene einer Region weiter zu konkretisieren, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.